Sicherlich kann es vorkommen, dass eine Rechnung vergessen wird. Spätestens wenn die erste Mahnung ins Haus flattert, sollte man aber schleunigst die Forderung begleichen. Mahnungen und weitere Zahlungsaufforderungen sind ein teures Vergnügen, denn weitere Mahngebühren oder Säumniszuschläge steigern die Kosten schnell. Sollte die Rechnung aber auch nach Mahnungen nicht bezahlt werden, wird die Angelegenheit meistens an ein Inkassobüro abgegeben, um die Forderung beizutreiben.
Immer wieder kommen jedoch Fälle vor, in denen sich ein Inkassounternehmen mit einer Zahlungsaufforderung meldet, die gar nicht besteht, zu hoch ausfällt oder trotz der Bezahlung der ursprünglichen Rechnung. Auch ist das ein oder andere Inkassobüro nicht seriös und Zahlungsaufforderungen solcher Unternehmen sind immer mit Vorsicht zu genießen. Sollten Sie ein Schreiben erhalten, in dem eine Forderung eingetrieben werden soll, die nicht rechtmäßig ist, müssen Sie sich als Verbraucher gegen die unrechtmäßige Forderung zur Wehr setzen.
In diesem Beitrag ist zusammengefasst, wie Sie mit fehlerhaften und unseriösen Zahlungsaufforderungen von Inkassobüros umgehen sollten. Fragen zu dem Umgang mit unrechtmäßigen Forderungen und falschen Mahnungen werden geklärt und hilfreiche Tipps für eine passende Reaktion für Sie zusammengefasst.
Was ist eigentlich eine Inkasso-Forderung?
Um zu erfahren, was genau eine Inkasso-Forderung eigentlich ist, ist vorab die Frage zu klären, was genau denn ein Inkassounternehmen macht. Wenn bei einem Unternehmen eine Forderung durch den Gläubiger nicht bezahlt wurde, wird in der Regel ein- oder zweimal gemahnt. Sollte nach den Mahnungen allerdings die Frist zur Zahlung der Forderung wieder verstreichen, ohne dass die Zahlung bei der Firma eingeht, kommt das Inkassobüro zum Zug.
Viele Unternehmen beauftragen dann ein Inkassobüro, um die Forderung beizutreiben. Nur noch das Inkassobüro meldet sich beim Gläubiger, da das Unternehmen das gesamte weitere Management der offenen Forderung ausgegliedert hat. Dies hat für Unternehmen zwei Vorteile: einerseits haben Inkassounternehmen eine bessere Erfahrung auf dem Gebiet des Forderungseinzugs. Sie kümmern sich nur um offene Rechnungen und liefern oft gute Ergebnisse. Andererseits sparen sich die Unternehmen viel Zeit, den Einsatz von Personal und hohe Kosten für die Beitreibung des Rechnungsbetrages beim säumigen Gläubiger.
Eine Inkasso-Forderung ist also eine „ganz normale“ Forderung aus einer offenen Rechnung einer Firma, die nur zur Beitreibung vom Inkasso-Dienst eingefordert wird, wenn der Gläubiger auf vorherige Mahnungen nicht reagiert und die Rechnungen nicht bezahlt hat. Sofern die Zahlungen aus einem schriftlichen Vertrag nicht geleistet wurden, kann ein Inkassobüro ohne vorherige Mahnungen oder eine Rechnung beauftragt werden.
Wer ist berechtigt, Schreiben zu Inkasso-Forderungen auszustellen?
Es kann nicht einfach jeder ein Inkassobüro eröffnen. Dieses Gewerbe erfordert eine besondere behördliche Genehmigung. In der Folge kann nicht jede Inkassofirma beliebige Summen bei Gläubigern einfordern. Grundsätzlich muss die Firma, welche die offene Forderung an ein Inkassounternehmen abgibt, eine Vollmacht ausstellen, die Forderung tatsächlich beizutreiben. Das ist die sogenannte Inkassovollmacht. Nur wenn eine solche Vollmacht wirklich vorliegt, ist die Beitreibung auch rechtmäßig. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich also die entsprechende Inkassovollmacht vorlegen lassen, bevor Sie über weitere Schritte nachdenken.
Ein anderes Konzept in der Inkassobranche ist der Ankauf von Forderungen. Neben der gängigen Bevollmächtigung zum Einzug der offenen Forderungen, kann ein Unternehmen des Inkassogewerbes auch Forderungen von Firmen ankaufen. Dann ist keine Bevollmächtigung nötig. Schließlich handelt das Inkassobüro, nach dem Ankauf einer Forderung, im eigenen Auftrag. Für Sie ist in diesem Fall wichtig, dass in dieser Konstellation keine weiteren Gebühren mehr erhoben werden dürfen.
Umlautere Rechnungsposten
Es ist wichtig zu wissen, dass viele Forderungsmitteilungen und andere einschüchternde Inkassoschreiben nicht rechtmäßig sind. Im Jahre 2015 haben die Verbraucherzentralen hierzu eine Studie durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass mehr als jede zweite Forderung, welche ein Inkassobüro beitreibt, komplett unrechtmäßig, ohne passende Beauftragung willkürlich oder unverhältnismäßig hoch ausfällt. Der Dienstleister muss nicht prüfen, ob die Forderung, welche beigetrieben werden soll, wirklich auch gerechtfertigt ist. Dieser Umstand verlockt leider unseriöse Unternehmen zu extremen Mahngebühren, unlauteren Rechnungsposten und sogar ganz fingierten Forderungen. Eine sorgfältige Prüfung von Inkassoschreiben ist deshalb besonders wichtig. Im Zweifel müssen Sie sich gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen wehren und widersprechen.
Wichtige Anhaltspunkte bei unerwarteten Schreiben eines Inkassodienstes
Stellen Sie sich folgende Fragen: Ist Ihnen die ursprüngliche Rechnung überhaupt bekannt? Wurde die Rechnung tatsächlich noch nicht bezahlt? Sind die angeforderten Summen überhaupt fällig geworden? Ist die Rechnung nicht bereits verjährt oder aus anderen Gründen nicht zulässig? Sind auffällige Fehler in dem Schreiben, welches Sie erhalten haben?
Fallen Ihnen bei diesen Fragestellungen Unstimmigkeiten auf? Dann sollten Sie auf keinen Fall die Rechnung ungeprüft bezahlen, um die Angelegenheit zum Ende zu bringen. Hier müssen Sie aktiv werden, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.
So erkennen Sie seriöse Inkassounternehmen
Wie schon erwähnt, gibt es viele unberechtigte Versuche, Gelder einzutreiben und mindestens genauso viele „schwarze Schafe“ in der Inkassobranche. Als potenzieller Gläubiger müssen Sie daher jedes Schreiben gründlich überprüfen, um die passenden Schritte einzuleiten. In einigen Fällen werden Ihnen die Fakten bekannt sein. Hier haben Sie also keinen Grund für einen Zweifel an der Seriosität des Schreibens. Aber bei Mitteilungen und Anschreiben, mit denen Sie nicht gerechnet haben, sollten Sie – neben dem Inhalt des Schreibens – auch prüfen, ob Sie es wirklich mit einem seriösen Unternehmen zu tun haben oder ob hier seltsame Geschäftspraktiken von dubiosen Inkassobüros gegen Sie verwendet werden.
Anhaltspunkte für Inkassodienste, die als unseriös einzustufen sind, gibt es in inhaltlicher und förmlicher Art.
Förmliche Anhaltspunkte dubioser Unternehmen
Unseriöse Inkassodienste arbeiten nicht nachvollziehbar und intransparent. Diese Art von Unternehmen gibt oft nicht hinreichend an, für wen die Forderungsposten beigetrieben werden sollen. Angaben zum Kaufabschluss, also Datum, ursprünglicher Preis und Daten zur Firma, welche den Inkassodienst beauftragte, werden nicht oder unvollständig genannt.
Besonders unseriöse Schreiben von Inkassodiensten haben oft viele Rechtschreibfehler, keine passende Anschrift, eine Kontonummer im Ausland und Telefonnummern, die nicht erreichbar sind oder die nur gegen eine hohe Gebühr angerufen werden können. Wenn Sie solche Hinweise feststellen, haben Sie es ganz sicher mit einem unseriösen Inkassobüro zu tun.
Inhaltliche Anhaltspunkte für dubiose Unternehmen
Besonders bei der Zusammensetzung der Beträge in den Schreiben machen unseriöse Inkassobüros oft überhöhte Summen geltend. Sofern Kontoführungsgebühren, absurd hohe Zinsen von mehr als fünf Prozent oder Kosten für die Adressermittlung von mehr als 20 Euro gefordert werden, spricht dies gegen die Rechtmäßigkeit. Auch geben unseriöse Firmen zu kurze Fristen zur Zahlung oder Rückmeldung an, die oft bei nur einer Woche liegen. Ganz besonders, wenn Sie die ursprüngliche Rechnung bereits bezahlt haben oder die eigentliche Zahlungsfrist noch nicht verstrichen ist, sollten Sie Vorsicht walten lassen.
Sie können durch eine kurze Suche im Internet herausfinden, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. Wenn Sie in einer Suchmaschine die Begriffe Inkasso und den Ort des Firmensitzes eingeben, zum Beispiel Inkasso Hannover, sollte das entsprechende Unternehmen gefunden werden können.
Wann ist ein Widerspruch empfehlenswert?
Sollte die Forderung, welche erhoben wird, unrechtmäßig sein, sollten Sie sich gegen das Inkassounternehmen wehren. Hierbei bietet sich ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung an. Bei einem Widerspruch Inkasso sollten Sie immer einen Nachweis haben, dass der eingelegte Widerspruch auch zugestellt wurde. Nutzen Sie daher immer ein Fax mit Sendebericht oder senden Sie einen Brief per Einschreiben mit Rückschein ab. Nur so können Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher nachweisen, dass Sie einen Widerspruch Inkasso erhoben haben.
Tipps für den Widerspruch
Wenn Sie sich entschieden haben, gegen das Inkassobüro vorzugehen und einen Widerspruch einzulegen, ist es wichtig, auf den Inhalt zu achten. Sie sollten einen eindeutigen Bezug auf das Forderungsschreiben nehmen, gegen das Sie sich wenden. Nennen Sie das Datum und das Aktenzeichen des Schreibens. Im nächsten Schritt benötigt der Widerspruch Inkasso eine eindeutige, umfangreiche Begründung. Sie sollten daher so ausführlich wie möglich darlegen, weshalb Sie die Zahlungsansprüche zurückweisen und warum die Beitreibung bei Ihnen unrechtmäßig ist. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie Nachweise wie Kontoauszüge, Quittungen oder schriftliche Zeugenaussagen mitschicken. Es ist ratsam, wenn Sie im letzten Absatz der Datenweitergabe an die Schufa oder andere Auskunfteien widersprechen, um negative Folgen für Ihre Kreditwürdigkeit abzuwenden.
Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten lassen, bevor Sie handeln. Lassen Sie sich nicht von den Inkassounternehmen bedrängen oder von einem Widerspruch abbringen. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, Anerkenntnisse oder Pläne zur Ratenzahlung, ehe nicht sicher ist, dass eine rechtmäßige Forderung einer seriösen Firma gegen Sie besteht. Sie haben die Möglichkeit, sich die Inkassovollmacht und eine genaue Aufstellung der Basisforderung zeigen zu lassen. Reichen Sie alternativ einen fristwahrenden Widerspruch ein und senden die fehlende Begründung nach, um keine Fristen zu verpassen.
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