Die Untervermietung ist immer dann zulässig, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Nichtsdestotrotz wird das Einverständnis des Vermieters benötigt. Er muss der Untervermietung zustimmen. Wenn er dies verweigert, steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn die Untervermietung ohne Einverständnis des Vermieters stattfindet, kann...